Fiskalregeln sollen garantieren, dass die öffentlichen Haushalte dauerhaft tragfähig sind und der Staat in Krisensituationen ausreichenden Verschuldungsspielraum hat. In Deutschland gilt seit 2011 die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse, die vorsieht, dass Bund und Länder grundsätzlich ihre Haushalte auszugleichen haben. Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023 ein weitreichendes Urteil zur Nutzung von Notlagenkrediten im Rahmen der Anwendung der Notfallklausel der Schuldenbremse gesprochen. Das Urteil hat nicht nur Anpassungen der Bundeshaushalte 2023 und 2024 sowie einiger Länderhaushalte notwendig gemacht, sondern auch die grundsätzliche Diskussion um die Notwendigkeit und Ausgestaltung der Schuldenbremse befeuert. So befürchten Kritiker der Schuldenbremse, dass sie notwendige öffentliche Investitionen wie etwa in die grüne und digitale Transformation verhindere, und sprechen sich dafür aus, sie zu lockern oder sogar ganz abzuschaffen. Befürworter betonen hingegen, dass die Schuldenbremse notwendig sei, um für solide Staatsfinanzen und Generationengerechtigkeit zu sorgen, und keineswegs öffentliche Investitionen verhindere. Sie zwinge staatliche Akteure allerdings dazu, Prioritäten hinsichtlich der gewünschten politischen Maßnahmen zu setzen. Ziel der Veranstaltung ist es, die Folgen des Verfassungsgerichtsurteils für die Haushaltspolitik von Bund und Ländern zu erörtern und zu diskutieren, ob bzw. inwieweit die Schuldenbremse reformbedürftig ist. Mögliche Anpassungen der Schuldenbremse sollen auch im Lichte der aktuellen Reform des europäischen Fiskalregelwerks analysiert werden.
